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Der Name dieser Anlageform lässt es bereits erkennen: Festgeld ist ein Geldbetrag, den Sie für eine bestimmte Zeit zu fixen Konditionen bei einer Bank oder einem Kreditinstitut angelegt haben. Hier handelt es sich also um keinen Sparplan, sondern um Kapital, das Sie in der Regel in einer Summe bei dem von Ihnen gewählten Institut anlegen. Die meisten Banken bieten Festgeld-Verträge nur bei einer Mindesteinlage an. Häufig liegt diese bei 10.000 Euro.
Zwar ist das Zinsniveau bei Festgeld durch den historischen Niedrigzins der Europäischen Zentralbank (EZB) sehr gering. Dafür wissen Sie Ihr Festgeld bei der Bank in Sicherheit, zumal Ihr Kapital durch den Einlagensicherungsfonds besichert ist.
Unter Festgeld versteht sich ein bestimmter Geldbetrag, den Sie für eine festgelegte Laufzeit zu einem garantierten Zinssatz bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl anlegen.
> Überdurchschnittliche Rendite
> Gewünschte Laufzeiten wählbar
> Schon ab 10.000 Euro Anlagesumme
> Flexible Zinsauszahlungen
> Garantiert börsenunabhängig
> Renommierte Anbieter
> Als Sparplan ab 100 Euro monatlich
> Langjährige Erfahrung der Anbieter
In der aktuellen Niedrigzinsphase der EZB gilt: Sichere Anlageformen werden so gering verzinst, dass der Zinsgewinn meist unterhalb der Inflation liegt. Besser verzinste Geldanlagen sind allerdings immer mit Risiken verbunden. Festgeld ist daher als Alternative zu auf dem Girokonto oder im Safe deponiertes Kapital zu verstehen, wo es überhaupt keine Verzinsung gäbe. In allen anderen Fällen gibt es lukrativere Anlageformen als Festgeld.
Neben der sehr geringen Verzinsung ist es bei Festgeld nicht oder nur gegen hohe Kosten möglich, während der vereinbarten Laufzeit an das angelegte Geld zu kommen. Häufig bekommt man dabei auch nach Jahren weniger Geld heraus, als man ursprünglich eingezahlt hat. Daher ist es sinnvoll, nicht zu viel Vermögen in Form von Festgeld zu binden.
Generell kann die Bank selbst festlegen, welche Formen der Sonderkündigung sie bei Festgeldverträgen zulässt. Nur einige wenige Fälle sind gesetzlich geregelt, in denen die Bank eine Sonderkündigung zulassen muss.
Dies gilt beim Tod des Kontoinhabers, aber auch bei der drohenden Insolvenz des Kreditinstituts. Außerdem kann der Vertrag aufgelöst werden, wenn der Anleger andernfalls ALG II („Hartz IV“) beantragen müsste.
Es gibt allerdings keine gesetzliche Regelung darüber, ob und in welcher Höhe das Institut für die Auflösung eines Festgeld Vertrages Gebühren erheben darf.
Beim Abschluss eines Festgeldvertrages wird neben der Zinshöhe auch die Laufzeit festgeschrieben, die meistens zwischen 30 Tagen und 10 Jahren beträgt. Zum Ende der Laufzeit hat der Anleger das Recht, sich das gesparte Geld auszahlen zu lassen. In einigen Verträgen gilt allerdings eine automatische Verlängerung der Laufzeit als vereinbart, sofern der Anleger den Festgeld Vertrag nicht fristgerecht kündigt.
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