Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Angebot an – kostenfrei und unverbindlich
Wer spart, dem wird Kredit gewährt. Unter dieser Formel war der Bausparvertrag seit Jahrzehnten eine der beliebtesten Formen der Immobilienfinanzierung. Auch heute ist der Bausparvertrag nach wie vor ein probates Mittel, mit dem Sie sich den Traum vom Eigenheim finanzieren können. Die Zinsen werden im Vorfeld festgeschrieben, Sie haben die Möglichkeit, von Förderungen wie der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage zu profitieren und wissen, dass Ihr Geld durch den Einlagensicherungsfonds geschützt ist. Trotz niedriger Zinsen gibt es also einige Punkte, die auch heute noch für einen Bausparvertrag sprechen.
Ein Bausparvertrag ist ein spezieller Sparvertrag, der sich aus der Komponente des Sparguthabens sowie der des Baudarlehens zusammensetzt. Sie sparen also kontinuierlich einen zuvor vereinbarten Geldbetrag über regelmäßige Raten an. Ihr gespartes Geld wird Ihnen zu einem fest vereinbarten Satz verzinst, darüber hinaus können Sie von Förderungen wie der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage profitieren.
Ihr Bausparvertrag ist vor den Unwägbarkeiten des Kapitalmarktes durch zuvor festgeschriebene Konditionen geschützt. Außerdem ist Ihr Guthaben bis zu einer Höhe von 100.000 Euro durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert. Selbst im Falle einer Insolvenz Ihres Geldhauses ist Ihr Sparguthaben also nicht verloren.
Nach dem Ende der Ansparphase ist Ihr Bausparvertrag auszahlungsreif. Das bedeutet, dass Sie ab diesem Moment Zugriff auf Ihr Sparguthaben bekommen, außerdem wird Ihnen ab diesem Moment auch der vorher zugesagte Kredit gewährt.
Das größte Manko eines Bausparvertrages ist der historisch niedrige Zins, der auf die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) zurückzuführen ist. Meistens liegen die Zinsen bei einem Bausparvertrag gegenwärtig unterhalb der Inflation.
Einen Bausparvertrag können Sie für den Bau oder Erwerb einer Immobilie, aber auch für Umbauten, Renovierungen oder Modernisierungen Ihres Hauses nutzen.
Sofern Sie nicht nur auf Ihr angespartes Guthaben zugreifen, sondern auch einen Kredit in Anspruch nehmen möchten, so ist dessen Verwendung zweckgebunden an die genannten Bereiche.
Basis für die Verwendungsmöglichkeiten eines Bausparvertrages ist das Bausparkassengesetz. Darin wird exakt festgehalten, wie die Gesamtsumme des Bausparvertrages genutzt werden darf.
> Für den Bau, den Kauf, die Renovierung oder die Modernisierung von Wohngebäuden oder Wohnungen
> Für den Kauf von Bauland und / oder Erbbaurechten zur Errichtung von Wohnimmobilien
> Für den Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z. B. Kauf einer Wohnung in einer Seniorenresidenz)
> Für die Ablösung von Krediten, die für eine Durchführung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen aufgenommen wurden, sofern diese auf einem überwiegend für Wohnzwecke erfolgten.
Je nach Konditionen des Bausparvertrages ist es während der Ansparphase unter gewissen Voraussetzungen möglich, die gesamte Bausparsumme aufzustocken. Dies kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn durch Familienzuwachs andere Ansprüche an ein späteres Wohneigentum gestellt werden. Umgekehrt kann die Bausparsumme meistens auch verringert werden, wenn etwa durch Arbeitslosigkeit nicht mehr so viel Geld zur Verfügung steht.
Bei fast allen Bausparverträgen wird eine Zeit festgelegt, in der regelmäßige Einzahlungen vorgenommen werden müssen. Darüber hinaus ist es aber fast immer möglich, zusätzliche Sonderzahlungen zu tätigen und den Bausparvertrag dadurch schneller zur Auszahlungsreife zu bringen. Hierfür sollte allerdings immer auch die Mindestspardauer beachtet werden, die auch durch Sonderzahlungen in aller Regel nicht verkürzt werden kann.
Neben den regelmäßigen Einzahlungen und den daraus resultierenden Zinsgewinnen können Zulagen und Prämien zu einer Erhöhung des Sparanteils bei einem Bausparvertrag führen. Dies sind zum Beispiel
• Die Arbeitnehmersparzulage für Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL)
• Die Wohnungsbauprämie (WOP)
• Das sogenannte Wohn-Riester (Als Option der sogenannten Riester-Rente)
Je nach Bundesland beziehungsweise Stadt oder Region gibt es darüber hinaus oftmals weitere Fördermöglichkeiten auf lokaler Ebene.
In den meisten Fällen wird für den Abschluss des Bausparvertrages tatsächlich eine Gebühr verlangt – anders als in vielen anderen Formen der Geldanlage. Diese Gebühr liegt zumeist im Bereich zwischen 1 und 2% der Bausparsumme. Notwendig wird diese Gebühr vor allem durch die nicht unerheblichen Verwaltungskosten sowie den Zeitaufwand der Mitarbeiter. Dadurch, dass jeder Kunde diese Gebühren selber schultert, können alle Kunden weiterhin von guten Konditionen profitieren.
Bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand und erhalten Sie exklusive Angebote.